Münzen, die wir bewerten & Richtlinien

NGC GmbH bewertet die meisten US-und Weltmünzen, geprägt ab 1600 bis heute (bzw. 1300 bis heute für Westeuropa) sowie zahlreiche Token und Medaillen (siehe Liste). NGC GmbH bietet umfassende Einstufungsdienste auch für Münzen aus westlichen antiken Zivilisationen, die von der Gründung der Münzprägung bis ca. 500 n. Chr. reichen sowie Münzen des byzantinischen Reiches (AD 491-1453).

Bestimmte Münzen sind nicht für eine Bewertung durch NGC geeignet. Für eine Liste von Weltmünzen, die sich nicht für NGC Bewertungen qualifizieren, klicken Sie hier. Für eine Auflistung von antiken Münzen, die nicht durch NGC Ancients bewertet werden, klicken Sie hier.

NGC Richtlinien

Münzen, die nicht eingekapselt werden

Weltmünzen, die sich nicht für eine NGC Bewertung eignen

Antike Münzen, die sich nicht für eine NGC Bewertung eignen

Richtlinie zu deklarierten Werten

Richtlinien zu Münzen mit zusätzlichen Applikationen (Schmucksteine, Emaille, etc.)

Cross Over / Halter, die nicht von NGC stammen

NCS: No Grade-Schutz oder Garantie

Richtlinie zum Rückversand von Verpackungen

Weiße Flecken auf modernen Silbermünzen

Am Antworten auf viele FAQ´s zu erhalten, klicken Sie hier.

Münzen, die nicht eingekapselt werden

Es gibt verschiedene Gründe warum NGC GmbH eine Münze nicht bewerten oder eingekapseln kann. Eines der häufigsten von ihnen bezieht sich auf die Echtheit einer Münze. Ein weiterer Grund ist, dass die Münze einen aktiven Oberflächenrückstand aufzeigt. Lesen Sie mehr >

Weltmünzen, die sich nicht für eine NGC Bewertung eignen

Für eine vollständige Liste der Weltmünzen, die nicht von NGC GmbH bewertet werden, klicken Sie hier.

Antike Münzen, die sich nicht für eine NGC Bewertung eignen

Eine komplette Liste von antiken Münzen, die nicht von NGC GmbH bewertet werden, klicken Sie hier.

Richtlinie zu deklarierten Werten

Einreicher an NGC GmbH sind verpflichtet, einen Wert für jede Münze in ihrer Einreichung aufzulisten. Mit der Einreichung einer Münze und der Eintragung eines deklarierten Wertes stimmt der Einreicher zu, dass der angegebene Wert dem aktuell üblichen Marktwert der eingereichten Münze entspricht. Der angegebene Wert muss dem aktuellen Verkehrswert einer echten Münze derselben Ausgabe und Variante sowie in der ungefähr gleichen Erhaltung entsprechen.

Wenn Sie den aktuellen Marktwert der Münze nicht kennen, können Sie zur Ermittlung des deklarierten Wertes den Preis, den Sie für die Münze bezahlt haben, heranziehen (wenn kürzlich gekauft), oder alternativ einen Wert, den Sie in einem Richtpreis-Führer (wie dem World Coin Price Guide) gefunden haben oder den Preis, der Ihnen von einem Händler angeboten wurde.

NGC GmbH macht keine Wertangaben für Münzen. Wenn NGC GmbH feststellt, dass der Wert einer Münze zu gering angesetzt wurde, so dass sie sich nicht für die ausgewählte Kategorie oder Dienstleistung qualifiziert, kann NGC GmbH die entsprechende Differenz des Betrags der Kategorie berichtigen und die Konservierungs-, Bewertungs- und/oder Dienstleistungsgebühren auf Grundlage der Ermittlung des aktuellen Marktwertes der Münze nachbelasten. (Anmerkung: NGC GmbH passt die Einreichungskategorie an, auch wenn später festgestellt wird, dass die Münze nicht echt, verändert oder anderweitig nicht eingestuft werden konnte.) NGC GmbH ändert jedoch nicht den deklarierten Wert, der ursprünglich vom Einreicher angegeben wurde.

Der deklarierte Wert wird verwendet, um eine Münze zu versichern, während sie sich im Gewahrsam oder im Zwischentransit von NGC GmbH oderderen Beteiligungsgesellschaftern befindet. Bis zum Empfang der Münzen durch NGC GmbH bzw. deren Beteiligungsgesellschaften sowie ab der Rückgabe oder dem Moment des Versandes an den Kunden ist ausschließlich der Einreicher für ausreichende Versicherung seiner Münzen verantwortlich. Das NGC GmbH in München kann hierbei keine Versicherung für den Einreicher bereitstellen. Darüber hinaus wird in dem äußerst seltenen Fall, dass eine Münze, die sich bei NGC GmbH befindet, verloren geht oder beschädigt wird, der Einreicher auf Grundlage des derzeitigen Marktwertes der Münze (wie nachstehend definiert) in dem Zustand, in dem diese von NGC GmbHempfangen wurde, entschädigt - wobei die Entschädigung in keinem Fall den vom Einreicher auf dem NGC GmbH -Einreichungsformular angegebenen deklarierten Wert übersteigt. Es ist daher äußerst wichtig, dass der vom Einreicher angegebene deklarierte Wert den aktuellen Marktwert der Münze darstellt.

Fair Market Value: Zum Zweck der Verwendung innerhalb dieser Richtlinie handelt es sich bei dem "aktuellen Marktwert" um den zu erzielenden Wert einer Münze im Falle eines Verkaufs - festgestellt durch NGC GmbH in ihrem alleinigen, sinnvoll ausgeübten Ermessen. NGC GmbH wird den aktuell üblichen Martkwert einer Münze auf Basis dessen bestimmen, was NGC GmbH in ihrer alleinigen, angemessen ausgeübten Meinungsfindung als zuverlässige aktuelle Marktinformation betrachtet. NGC GmbH kann hierzu tatsächliche Preis- und Verkaufsinformationen heranziehen, einschließlich tatsächlicher Transaktionserlöse der betreffenden Münze. Aufgrund der volatilen Eigenschaften des Münzmarktes und Internet-Handels sowie der unterschiedlichen Kaufgewohnheiten individueller Marktteilnehmer können diese Informationen jedoch nicht unbedingt den exakten aktuellen Marktwert jeder einzelnen Münze darstellen, was wiederum dazu führt, dass NGC GmbH diesen in ihrem alleinigen, angemessen ausgeübten Ermessensspielraum bestimmt. NGC GmbH behält sich dabei das Recht vor, den vom Einreicher auf dem NGC GmbH-Einreichungsformular deklarierten Wert als den aktuellen Marktwert zu verwenden, und in keinem Fall wird der von NGC GmbH bestimmte aktuelle Marktwert den vom Einreicher auf dem NGC GmbH-Einreichungsformular angegebenen deklarierten Wert überschreiten. Die Bestimmung des aktuellen "Fair Market Value" durch NGC GmbH ist für alle Beteiligten absolut und verbindlich.

Richtlinien zu Münzen mit zusätzlichen Applikationen (Schmucksteine, Emaille, etc.)

NGC GmbH akzeptiert Einreichungen von Münzen mit additiven Applikationen (wie eingebettete Juwelen, Emaille oder ähnliche) nur, wenn der Einreichung das unterzeichnete NGC GmbH-Formular "FREIGABE FÜR MÜNZEN MIT ZUSÄTZLICHEN APPLIKATIONEN" beigelegt wird.

Während NGC GmbH seine höchsten Anstrengungen zum Schutz der Münzen und jeglicher Applikationen einsetzen wird, ist es jedoch möglich, dass sich diese Applikationen lösen oder verschieben, oder dass die Applikation oder die Münze selbst während oder nach dem normalen NGC GmbH Bewertungs-Prozess beschädigt wird.Infolgedessen übernimmt NGC GmbH keine Haftung für jegliche Schäden in Verbindung mit Applikationen. Die Bewertung dieser Münzen ist darüber hinaus nicht von der NGC-Garantie abgedeckt.

Cross Over / Halter, die nicht von NGC stammen

NGC GmbH akzeptiert Einreichungen von Münzen in PCGS-Haltern für den CrossOver-Service. Dieser Service ermöglicht den Einreichern, ihre Münzen in PCGS Haltern einzusenden, welche nur dann neu von NGC GmbH eingekapselt werden, wenn die NGC GmbH-Bewertung gleich (oder höher) als diejenige im PCGS-Halter ausfällt.

NGC GmbH akzeptiert keine CrossOver-Einreichungen, die einen Mindestgrad anfordern, der höher ist als die auf dem PCGS-Halter angegebene Bewertung. Der Abschnitt "CrossOver Minimum Grade" des NGC-Einreichungsformulars darf nur verwendet werden, wenn die Mindestanforderung gleich oder niedriger als die Bewertung des PCGS-Halters ist.

Für die komplette CrossOver Anleitung, klicken Sie hier.

Darüber hinaus wird NGC GmbH keine CrossOver Einreichungen von Münzen in Haltern anderer Unternehmen als PCGS akzeptieren. Diese Münzen können nur dann an NGC eingereicht werden, wenn sie vom NGC GmbH-Formular "ZUSTIMMUNG ZUM ENTFERNEN VON MÜNZEN IN HALTER(N)" begleitet werden. Die Münzen werden dann durch NGC dem Halter entnommen und als "rohe" (unbewertete) Einreichungen behandelt.

NCS: No Grade-Schutz oder Garantie

NGC GmbH keinen Bewertungsschutz oder jegliche Art von Bewertungsgarantie für Münzen, die für die Konservierung an NCS eingereicht wurden. Münzen werden von NGC erst dann garantiert, wenn sie von NGC bewertet und gekapselt wurden.

NGC GmbH beurteilt jede für die NCS-Konservierungsdienste eingereichte Münze, um festzustellen, ob die Münze von einer Konservierung profitiert. Für die Einreichung von NGC- und PCGS-zertifizierten Münzen gilt die unten beschriebene besondere Handhabung.

  • Wenn NGC GmbH der Ansicht ist, dass eine Münze von einer Konservierung profitiert, wird die Münze konserviert und dann zur Bewertung an NGC übertragen.
  • Wenn NGC GmbH glaubt, dass eine Münze nicht von der Konservierung profitiert, wird die Münze nicht konserviert. In diesem Fall werden die rohen (nicht im Halter befindlichen) Münzen direkt an NGC zur Bewertung übergeben. Es fallen nur die NGC-Bewertungsgebühren an.
  • Wenn NGC GmbH der Ansicht ist, dass eine NGC- oder PCGS-zertifizierte Münze nicht von der Konservierung profitiert, wird die Münze nicht konserviert, in ihrem ursprünglichen Halter belassen und an den Einreicher zurückgegeben. Die Münze wird nicht an NGC überwiesen und die NGC- Bewertungsgebühren werden zurückerstattet, abzüglich einer Bearbeitungsgebühr von 5 EUR.
  • Wenn NGC GmbH der Ansicht ist, dass eine PCGS-zertifizierte Münze nicht von einer Konservierung profitiert, sondern wahrscheinlich die gleiche (oder eine höhere) Erhaltungsnote von NGC erhält, wird die Münze nicht konserviert und an NGC für den CrossOver-Dienst übertragen. Es fallen nur die NGC-Bewertungsgebühren an.
  • *Bitte beachten Sie, dass NGC GmbH zwar versuchen wird, spezielle Anfragen von Einreichern zu bearbeiten, aber nicht dafür verantwortlich ist, wenn spezielle Anfragen nicht erfüllt werden.

Wichtig: Die von NGC GmbH durchgeführten Konservierungsdienste verbessern nicht unbedingt die Erhaltungsnote einer Münze. In seltenen Fällen kann die NGC GmbH-Konservierung zusätzliche Probleme aufdecken, die zuvor durch Rückstände oder andere Oberflächenverunreinigungen verdeckt waren. Keine der von NGC GmbH verwendeten Techniken wird jedoch solche Probleme verursachen. Es ist wichtig zu verstehen, dass von NGC GmbH konservierte Münzen möglicherweise noch eine niedrigere oder gar keine Erhaltungsnote von einem Münzbewertungsdienst erhalten. Indem eine Münze bei NGC GmbH eingereicht wird, verzichtet der Einreicher auf jegliche Form von Rechtsansprüchen gegen NGC GmbH (und etwelche verbundenen Unternehmen, Abteilungen, Tochtergesellschaften oder andere Unternehmen, die mit NGC GmbH verbunden sind, sowie ihrer oder derer jeweiligen Mitarbeiter, leitenden Angestellten, Direktoren oder Bevollmächtigten und Agenten) in Bezug auf einer niedrigeren oder gar keiner Bewertung, die anschließend von einem Münzbewertungsdienst dieser Münze zugewiesen wird.

NCS-Konservierung / NGC ReGrade

Die NCS-Konservierung kann Münzen mit unattraktiver Tönung, Kupferflecken und anderen Oberflächenproblemen helfen. Kunden können eine bereits von NGC zertifizierte Münze für eine Dienstleistung einreichen, die NCS-Konservierung und NGC-ReGrade (NCS+ReGrade) umfasst. Wenn NCS ablehnt, eine bestimmte Münze im Rahmen dieses kombinierten Dienstes zu konservieren, wird NGC das ReGrade nicht durchführen. Wenn der Kunde den Service NGC ReGrade unabhängig von der NCS-Konservierung wünscht, sollte der Kunde auf seinem Einreichungsformular schreiben: REGRADE REGARDLESS OF NCS DECISION (Erneute Einstufung unabhängig von der NCS-Entscheidung).

Richtlinie zum Rückversand von Verpackungen

NGC GmbH wird Kapseln und andere Verpackungen (wie z. B. Original-Mint-Boxen) an Einreicher zurückgeben, die den "Return Packaging"-Service auf dem NGC GmbH-Einreichungsformular ankreuzen. Eine zusätzliche Gebühr von € 5 pro Einreichungsformular fällt an.

NGC GmbH wird versuchen, die Verpackung zur gleichen Zeit wie die bewerteten Münzen zurückzugeben. Wenn die Verpackung zu diesem Zeitpunkt nicht zurückgegeben wird (z. B. der Einreicher akzeptiert die zurückgesandte Verpackung nicht oder sie kann nicht an den Einreicher geliefert werden), wird die Verpackung von NGC GmbH für weitere 14 Kalendertage aufbewahrt. Nach dieser Zeit wird die nicht beanspruchte Verpackung entsorgt. NGC GmbH haftet nicht für entsorgte Verpackungen, wenn der Anspruch darauf länger als 14 Tage nach Rücksendung der Münzen an den Einreicher nicht geltend gemacht wurde.

Darüber hinaus, während NGC GmbH alles dazu beitragen wird, Kapseln und andere Verpackungen in bestmöglichem Zustand zu bewahren, ist es dennoch möglich, dass Kapseln und Verpackung beim Entnehmen der Münzen beschädigt werden. NGC GmbH haftet nicht für beschädigte Verpackungen.

Bitte beachten Sie, dass, wenn der "Return Packaging"-Service auf dem NGC GmbH-Einreichungsformular nicht ausgewählt ist, NGC GmbH die Verpackung entsorgen wird, sobald die Münzen entfernt wurden. NGC GmbH haftet nicht für entsorgte Verpackungen.

Weiße Flecken auf modernen Silbermünzen

NGC verfügt über eine Richtlinie für weiße Flecken, oft als "Milchflecken" bezeichnet, die sich mitunter bei verschiedenen Arten moderner Silber-Bullion-Münzen aus der ganzen Welt entwickeln können, darunter American Silver Eagles, Chinesische Silber Pandas und Canadian Maple Leafs.

Erfahren Sie mehr >

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NGC-Registry wird nicht von PCGS oder CAC unterstützt oder ist mit diesen verbunden. PCGS ist eine eingetragene Marke von Collectors Universe, Inc. und CAC ist eine Marke der Certified Acceptance Corporation.