Die NGC-Garantie
Nach Maßgabe der unten stehenden Beschränkungen und Bedingungen gibt NGC in Bezug auf alle Münzen, Marken und Medaillen, die von NGC bewertet und in einen NGC-Behälter eingekapselt wurden, die folgende Garantie ab:
- Wir garantieren die Echtheit (mit Ausnahme von NGC Ancients aus den hier erläuterten Gründen) und
- wir garantieren in Bezug auf alle Münzen, dass diese nicht überbewertet werden, d.h. nicht höher eingestuft werden als dies nach den NGC-Bewertungsstandards gerechtfertigt ist.
Darüber hinaus wird garantiert, dass handsignierte NGC-Labels („Authentic Hand-Signed“) ein echtes Autogramm der Person aufweisen, die auf dem NGC-Label angegeben ist.
Im Rahmen dieser Garantie umfasst der Begriff "NGC" alle verbundenen Unternehmen von NGC.
Wo Sie einen Garantiefall melden können
Personen mit Wohnsitz in: | Garantiegeber: | Kontakt |
---|---|---|
China Festland (mit Ausnahme von Hongkong, Macau und Taiwan, China) | NGC Shanghai Business Information Consulting Co., Ltd. („NGC Shanghai“) | Unit 1101-41, Shanghai Central Plaza 381 Huaihai Middle Rd. Shanghai, China 200020 (+86) 400 635 8226 Service@NGCcoin.cn ngccoin.cn/guarantee |
Hongkong, China | NGC Hongkong, Ltd. („NGC Hong Kong“) | Suite 1208-10, 12/F, Tower 1, The Gateway, Harbour City, 25 Canton Road, Tsim Sha Tsui, Kowloon, Hongkong, China (+852) 2115 3639 Service@NGCcoin.hk ngccoin.hk/guarantee |
Deutschland | Siehe * unten | Seidlstraße 28 80335 München +49 (0) 89 550 66 780 Service@NGCcoin.de ngccoin.de/guarantee |
Großbritannien | Certified Collectibles Group - International UK Limited („CCG UK“) | 69 Southampton Row, 2nd Fl. Bloomsbury WC1B 4ET London, United Kingdom (+44) (0) 20 3968 3848 Service@NGCcoin.uk ngccoin.uk/guarantee |
ALLEN ANDEREN LÄNDERN | Provenance NGC LLC d/b/a Numismatic Guaranty Company ("NGC US") | PO Box 4776 Sarasota, FL 34230, USA (+1) 941 360 3990 Service@NGCcoin.com ngccoin.com/guarantee |
Sämtliche Ansprüche nach dieser NGC Garantie sind gegen den jeweiligen Garantiegeber zu richten.
Garantiebedingungen und Beschränkungen
Um einen Garantieanspruch geltend zu machen, muss der Inhaber einer NGC-zertifizierten Münze (im Folgenden: „Inhaber“), die er für unecht oder überbewertet hält, diese beim kostenlosen Prüfservice von NGC einreichen. Eine Mitgliedschaft bei NGC ist für eine solche Einreichung nicht erforderlich.
Zur Vorlage beim Prüfservice hat der Inhaber der Münze NGC sämtliche Unterlagen zur Verfügung zu stellen, einschließlich der Belege, auf die sich der Anspruch des Inhabers stützt. Stellt NGC nach eigenem pflichtgemäßem Ermessen fest, dass der Inhaber einen Anspruch aus dieser Garantie hat, wird NGC wie unten beschrieben Abhilfe schaffen.
NGC ist in allen Fällen verpflichtet, fair und angemessen Abhilfe zu schaffen. Akzeptiert der Inhaber die entsprechende Abhilfemaßnahme nicht, wird die Münze aus dem NGC-Behälter entfernt und an den Inhaber zurückgesendet und die Rückzahlung der ursprünglich für die Bewertung der Münze gezahlten Bewertungsgebühren sowie etwaiger angemessener Versandkosten für die Rücksendung der Münze zur Korrektur veranlasst. In keinem Fall wird (i) eine Münze, die als unecht befunden wurde, in einem NGC-Münzbehälter zurückgesendet, (ii) eine Münze, die als überbewertet oder falsch beschrieben befunden wurde, mit einem unrichtigen NGC-Label zurückgesendet, oder (iii) ein als „authentisch handsigniert“ bezeichnetes Label mit einem für unecht befundenen Autogramm zurückgesendet.
Abhilfemaßnahmen für unechte oder überbewertete Münzen: Sollte nach dem alleinigen pflichtgemäßem Ermessen von NGC die Münze nicht echt sein oder die korrekte Bewertung niedriger sein als die ursprünglich zugeschriebene, so ist NGC zu einer der drei nachfolgend genannten Abhilfemaßnahmen verpflichtet. NGC wählt eine dieser Maßnahmen nach eigenem Ermessen und die Maßnahmen unterliegen den nachfolgend beschriebenen Beschränkungen. Der aktuelle Marktwert wird nach den jeweils dort beschriebenen und im nachfolgenden Abschnitt „Marktwert“ angegebenen Regeln ausschließlich von NGC festgelegt.
- NGC (a) sendet die Münze an den Inhaber in einer Münzkapsel, die entsprechend mit der neuen (niedrigeren) Bewertung beschriftet ist, zurück und (b) zahlt dem Inhaber die Differenz zwischen dem aktuellen Marktwert einer richtig zum unkorrekten (höheren) Bewertungsgrad bewerteten Münze und dem aktuellen Marktwert der Münze bei neuer korrekter (niedrigerer) Bewertung.
- Alternativ kann NGC dem Inhaber die Münze abkaufen. NGC bezahlt – je nachdem, welcher Betrag am niedrigsten ist - (i) den deklarierten Wert der Münze (so wie vom Inhaber der Münze im Antrag für den Prüfservice angegeben); (ii) den Marktwert für eine korrekt bewertete, echte Münze oder (iii) den Betrag, der vom Inhaber im Rahmen eines tatsächlichen Geschäfts zu marktüblichen Konditionen gezahlt wurde zuzüglich Porto, Versand oder sonstigen einmaligen Kosten, die dem Inhaber bei der Einreichung der Münze beim Prüfservice der NGC entstanden sind Wenn derjenige, der die Münze zur Zertifizierung oder zur Bewertung eingereicht hat, Eigentümer der Münze ist, übersteigt ein etwaiger Schadensersatzanspruch nicht die Höhe des desklarierten Wertes der Münze.
- Alternativ kann NGC die unechte oder überbewertete Münze behalten und dem Inhaber stattdessen eine gleichwertige, echte Münze mit derselben Bewertung wie der, die NGC der Münze ursprünglich zugeordnet hatte, zukommen lassen.
Abhilfemaßnahmen bei handsignierten Labels: Kommt NGC nach seinem alleinigen pflichtgemäßen Ermessen zu der Auffassung, dass das Autogramm auf dem Label nicht echt ist, bietet NGC eine der unten aufgeführten Maßnahmen an: Die Wahl der Abhilfemaßnahme obliegt NGC im alleinigen pflichtgemäßen Ermessen und sie unterliegen den nachstehend beschriebenen weiteren Beschränkungen.
- NGC kann dem Inhaber die Münze abkaufen. NGC bezahlt – je nachdem, welcher Betrag am niedrigsten ist - (i) den deklarierten Wert der Münze; (ii) den Marktwert für eine korrekt bewertete, echte Münze, wenn das Autogramm auf dem authentisch handsignierten Label echt wäre; oder (iii) den Betrag, der vom Inhaber im Rahmen eines tatsächlichen Geschäfts zu marktüblichen Preisen faktisch gezahlt wurde zuzüglich Porto, Versand oder sonstigen einmaligen Kosten, die dem Inhaber bei der Einreichung der Münze beim Prüfservice der NGC entstanden sind. Wenn derjenige, der die Münze zur Zertifizierung oder zur Bewertung eingereicht hat, Eigentümer der Münze ist, übersteigt ein etwaiger Schadensersatzanspruch nicht die Höhe des desklarierten Wertes der Münze.
- NGC kann die Münze behalten und dem Anspruchssteller stattdessen eine gleichwertige, echte Münze mit derselben Bewertung wie der, die NGC der Münze ursprünglich zugeordnet hatte und die ein echtes Autogramm hat, zukommen lassen.
Wichtige Einschränkung: Der Zweck der Garantie ist es, den Inhaber der Münze wieder in die Lage zu versetzen, in der er sich befinden würde, wenn es keinen Zertifizierungsfehler gegeben hätte. Unter keinen Umständen wird Schadensersatz gezahlt, wenn einem Inhaber durch den Fehler in der Zertifizierung oder im Vertrauen auf die Garantie kein tatsächlicher Schaden entstanden ist.
Die oben genannten Abhilfemaßnahmen sind die alleinigen Maßnahmen, die im Rahmen der vorliegenden Garantie zur Verfügung stehen. Mit der Geltendmachung eines Anspruchs aufgrund der vorliegenden Garantie stimmt der Anspruchssteller den oben vorgesehenen ausschließlichen Abhilfemaßnahmen zu und verzichtet auf alle sonstigen Rechtsbehelfe, einschließlich der gerichtlichen Geltendmachung.
Marktwert: Falls und soweit erforderlich legt NGC nach eigenem pflichtgemäßen Ermessen den aktuellen "Marktwert" der Münze fest, zu dem diese verkauft werden könnte. NGC ermittelt den aktuellen Marktwert einer Münze aufgrund dessen, was nach dem pflichtgemäßen Ermessen von NGC als verlässliche Marktinformation betrachtet werden kann. NGC kann tatsächliche Preis- und Verkaufsinformationen verwenden, die NGC zur Verfügung stehen, einschließlich der bei den tatsächlichen bisherigen Verkäufen über die betreffende Münze gezahlten Preise. Diese Informationen müssen jedoch aufgrund des volatilen Charakters des Münzmarkts und von Internetauktionen/-verkäufen sowie der unterschiedlichen Kaufgewohnheiten verschiedener Käufer nicht unbedingt dem korrekten aktuellen Marktwert einer bestimmten Münze entsprechen, der wiederum von NGC nach eigenem pflichtgemäßem Ermessen bestimmt wird.
ACHTUNG: HIERBEI HANDELT ES SICH UM EINE BESCHRÄNKTE GARANTIE. Die folgenden Bedingungen und Beschränkungen gelten im Hinblick auf die obige Garantie und die angebotenen Abhilfemaßnahmen; mit der Inanspruchnahme des Prüfservice von NGC erkennt der Inhaber an, dass alle in dieser Garantie festgelegten Bedingungen und Beschränkungen für diese Person verbindlich sind:
- Unter die Garantie fallende Münzen: Diese Garantie gilt nur für (a) Münzen, Labels und Medaillen, die in NGC-Münzbehälter eingekapselt sind sowie für (b) GSA Hoard Holder-Münzen und Redfield Hoard Holder-Münzen, die jeweils einzeln in ein manipulationssicheres NGC-Verschlussetikett verpackt sind (gemeinsam als die „Münzen“ bezeichnet).
- Mitzertifizierte Münzen: Münzen, die von NGC und Collectibles Authentication Guaranty, LLC („CAG“) mitzertifiziert wurden, sind nur durch die CAG-Garantie abgedeckt, nicht durch die NGC-Garantie. Ansprüche aus der CAG-Garantie müssen gegenüber CAG in den USA geltend gemacht werden.
- Erforderliche Angaben: Zur Erfüllung der NGC-Garantie kann NGC vom Inhaber Angaben und verfügbare Dokumente zur Transaktionsgeschichte einer bestimmten Münze, einschließlich Kaufdatum und -preis, Verkäufer und Verkaufspreis einholen. NGC kann weiterhin verlangen, dass der Inhaber den Schaden mindert und den Versuch unternimmt, einen früheren Kauf rückgängig zu machen. NGC kann auch verlangen, dass der Inhaber Dokumente vorlegt, wenn solch ein Versuch zur Rückgängigmachung gescheitert ist. Der Inhaber erkennt an, dass sein Unvermögen, angeforderte Informationen bereit zu stellen, und/oder ihre Weigerung, bei der Vorlage angeforderter Informationen zu kooperieren, NGC daran hindern kann, wesentliche Tatsachen und die Grundlagen eines Anspruchs festzustellen und dass NGC deshalb von Garantieverpflichtungen frei werden kann.
- Zusammenarbeit mit Versicherungen: Eine Person, die eine Münze beim Prüfservice von NGC einreicht, ist verpflichtet, auf Verlangen von NGC bei allen durch Versicherungen durchgeführten Ermittlungen oder Schadensregulierungsverfahren uneingeschränkt mitzuwirken. Der Inhaber erkennt an, dass eine Verweigerung der Zusammenarbeit zum Garantieausschluss führt.
- Münzkonservierung: NGC kann eine beim Prüfservice eingereichte Münze nach eigenem pflichtgemäßem Ermessen oder durch ein verbundenes Unternehmen professionell konservieren lassen, wenn dies nach Auffassung von NGC den Zustand der Münze so verbessern würde, dass er der ursprünglichen Bewertung gerecht wird. Für die im Zusammenhang mit einer Prüfung durchgeführten Konservierungsleistungen fallen für den Anspruchssteller keine Kosten an.
- NGC-Münzbehälter: Die Garantie von NGC gilt nicht für Münzen, die aus ihrem NGC-Münzbehälter entfernt wurden oder falls der eine Münze enthaltende NGC-Münzbehälter beschädigt, entsiegelt, manipuliert oder verändert wurde. Ob dieser Fall zutrifft, stellt NGC nach eigenem pflichtgemäßem Ermessen fest. Darüber hinaus gilt die NGC-Garantie nicht für gefälschte oder manipulierte NGC-Münzbehälter. Mit Ausnahme der oben in Bezug auf GSA Hoard Morgan Dollars-Münzen und Redfield Hoard Holder-Münzen vorgesehenen Bestimmungen sind bewertete Gegenstände, die jedoch nicht in NGC-Halter eingekapselt sind, nicht durch diese Garantie abgedeckt. Hierzu zählen auch Gegenstände, die ein NGC-Fotozertifikat erhalten und solche, die in Münzbehältern des japanischen Finanzministeriums eingekapselt sind.
- Unsachgemäße Lagerung: Die NGC-Garantie gilt nicht, falls NGC festgestellt, dass eine beim Prüfservice eingereichte Münze niedriger zu bewerten ist als mit der ihr ursprünglich von NGC zugeschriebenen Bewertung, weil der NGC-Münzbehälter unsachgemäß gehandhabt oder verändert oder unter unsachgemäßen Bedingungen gelagert wurde. Dies sind unter anderem (aber nicht ausschließlich): extreme Temperaturen, Feuchtigkeit, schädigende Umwelteinflüsse, zu starke Lichtexposition, übermäßige Bewegung oder Vibration oder sonstige Extrembedingungen, wenn sich diese nachteilig auf den Zustand der Münze auswirken können.
- Verschlechterung von Münzen: Die NGC-Garantie erstreckt sich nicht auf Münzen, deren Erscheinungsbild sich mit der Zeit verändert (Verschlechterung) und diese Veränderung für die behauptete Abweichung der zugeordneten Bewertung von der tatsächlich richtigen Bewertung verantwortlich ist. Ob eine Verschlechterung vorliegt, liegt ausschließlich in der pflichtgemäßen Bewertung von NGC. Es gelten die folgenden speziellen Parameter:
- Bei bestimmten Münzen können durch natürliche umweltbedingte Verschlechterung unerwünschte Oberflächenmerkmale hervorgerufen werden, wie beispielsweise (jedoch nicht ausschließlich) Flecken, Trübung, PVC-Reaktion und Korrosion. Flecken können zum Beispiel auf modernen Silbermünzen infolge des Prägevorgangs oder anderer natürlicher Bedingungen entstehen, auf die der Garantiegeber keinen Einfluss hat. Deshalb gilt die NGC-Garantie nicht für Münzen, die derartige Beeinträchtigungen aufweisen.
- Das Erscheinungsbild von Münzen aus Kupfer, Bronze und Kupfer-Nickel-Legierungen kann sich mit der Zeit verändern. Entsprechendes gilt in Bezug auf Kupfer-, Bronze- und Kupfer-Nickelmünzen. Der sich auf die Bewertung der Münze beziehende Teil der NGC-Garantie wird deshalb nur für einen Zeitraum von 10 Jahren ab dem Datum der Einkapselung der betreffenden Münze durch NGC gewährt. Das Einkapselungsdatum kann beim NGC-Kundenservice in Erfahrung gebracht werden.
- Eine Reihe von Ländern gibt Münzen aus, die in ihren Prägestätten im Zuge des Prägevorgangs emailliert, koloriert, bemalt oder mit Hologrammen oder Edelsteinen versehen werden. Die Methoden zur Anbringung dieser zusätzlichen Merkmale variieren. Einige werden lackiert, während andere emailliert werden, um die Farbe zu konservieren. Kolorierte, bemalte, mit Hologrammen versehene und mit Juwelen versehene Münzen können selbst bei sachgemäßer Behandlung vor oder nach der Bewertung und Einkapselung einige oder alle dieser zusätzlichen Eigenschaften einbüßen. Diese zusätzlichen Eigenschaften können abblättern, splittern oder sich ablösen. Diese Bedingungen können durch den Prägevorgang oder andere natürliche Bedingungen auftreten, auf die NGC keinen Einfluss hat. Daher kann NGC nicht garantieren, dass bei Münzen mit zusätzlichen Eigenschaften die bei der Prägung hinzugefügten Aspekte in vollem Umfang erhalten bleiben oder dass diese Münzen die ihnen zugeschriebene Bewertung behalten.
- Verschlechterung antiker Münzen: Manche aus Kupfer hergestellte antike Münzen (einschließlich Silbermünzen mit Kupferlegierung) können eine degenerative Oberflächenbeschaffenheit, die allgemein als „Bronzepest“ bezeichnet wird, aufweisen. Dies ist eine nicht rückgängig zu machende Art der Korrosion, die sich verschlechtern kann, wenn sie unbehandelt bleibt. Während NGC Ancients versuchen wird, keine mit Bronzepest behafteten Münzen zu bewerten oder einzukapseln, ist es aufgrund des ähnlichen Erscheinungsbildes der Bronzepest und der häufig auf antiken Münzen anzutreffenden Inkrustationen möglich, dass NGC Ancients dennoch eine Münze mit Bronzepest bewertet oder einkapselt. Darüber hinaus kann sich die Bronzepest ohne Verschulden von NGC Ancients unvorhersehbar entwickeln, nachdem eine Münze von NGC Ancients bewertet und eingekapselt wurde. Deshalb gilt die NGC-Garantie nicht für NGC-Ancients, die die Bronzepest aufweisen.
- Informationen und Zuordnungen Dritter: Für Zuordnungen, darunter Sorten-, Quell- und Herkunftszuschreibungen, wird KEINE Garantie gegeben. NGC wird die Sorten, die sie in ihrer alleinigen, vernünftig ausgeübten Meinung als Hauptsorten betrachtet, als Hauptsorten einstufen, die zum Zeitpunkt der Einstufung der Münze von der jeweiligen Sammlergemeinschaft weithin gesammelt und als legitime Sorten akzeptiert werden. Neue Informationen können dazu führen, dass NGC eine zuvor zugewiesene Zuordnung nicht mehr erkennt, die wiederum nicht durch diese Garantie abgedeckt ist. Darüber hinaus garantiert NGC nicht, dass eine bestimmte Sorte oder Bezeichnung immer anerkannt wird, und die Zuordnungsrichtlinien können ohne gesonderte Benachrichtigung geändert werden. Darüber hinaus basiert die Berechnung des Marktwertes einer Münze durch den Garanten auf einem allgemeinen Beispiel der Münze in der ursprünglichen Qualität ohne Sorten-, Quell- und Herkunftszuschreibungen.
- Bezeichnungen und Herkunft: Die folgenden Bezeichnungen, einschließlich ihrer Kombinationen, sind Teil der zugeschriebenen Zahlenbewertung im Sinne der NGC-Garantie: Plus (+), Cameo, Ultra Cameo, PL, DPL, BN, RB, RD, 5FS, 6FS, FB, FBL, FH, FT, Matte und Satin. Falls NGC einer Münze eine Sonderbezeichnung (wie beispielsweise bei Erstausgaben oder „Early Releases“) oder eine Herkunftsangabe fälschlicherweise zuschreibt, liegt es in der Verantwortung des Inhabers, diese Münze zu Korrekturzwecken wieder zurückzuschicken. Außerdem ist die NGC Star-Kennzeichnung, die optisch außergewöhnlich ansprechenden Münzen erteilt wird, nicht in dieser Garantie inbegriffen, da optische Attraktivität stets subjektiv ist. Ferner beruht die Berechnung des Marktwertes einer Münze durch NGC auf einem generischen Beispiel der Münze bei der ursprünglichen Bewertung, ohne besondere Kennzeichnung oder Herkunftsangabe, außer in Bezug auf die ausdrücklich oben genannten Kennzeichnungen, die als ein Teil der zugewiesenen numerischen Bewertung angesehen werden.
- Irrtum oder „mechanischer Fehler“: Ein Irrtum („mechanischer Fehler“) liegt vor, wenn eine Münze mit einem Schild eingekapselt wird, das eine Einstufung und/oder Beschreibung angibt, die ein des NGC-Bewertungssystems kundiger Sammler nach gründlicher Untersuchung sowohl der NGC-zertifizierten Münze als auch des NGC-Zertifizierungsschilds als möglicherweise falsch feststellen kann. Es ist die Pflicht des Käufers und Verkäufers einer Münze, diese im Hinblick auf den Irrtum zu untersuchen, um diese Münzen zur Korrektur zurückzusenden, wenn dies gerechtfertigt ist. Die NGC-Garantie gilt nicht, wenn NGC nach eigenem pflichtgemäßem Ermessen feststellt, dass ein Irrtum dazu geführt hat, dass die Münze falsch bewertet oder beschriftet wurde. Auf Anfrage behebt NGC jeden Irrtum kostenlos durch Erneuerung der Einkapselung mit einer korrekten Beschriftung.
NGC-Zertifizierungsschilder mit falschen Angaben zu Daten, Münzzeichen, Bezeichnungen und Münztypen (die jeweils für die Person, die eine Untersuchung von Münze und Schild durchführt, offensichtlich sein müssen) sind als Irrtümer zu betrachten. Beispiele für solche Irrtümer/Fehler sind unter anderem, aber nicht ausschließlich:- Eine Münze ist auf dem Schild als 1955 Doubled Die Lincoln Cent ausgewiesen, hat jedoch keine Verdoppelung.
- Laut Münzschild handelt es sich um einen 1916 Standing Liberty Quarter, die Münze ist jedoch ein 1916 Barber Quarter.
- Eine Münze ist als Polierte Platte („Proof“) ausgewiesen, es handelt sich jedoch um eine Kursmünze („Business Strike“) und die Typen sind klar voneinander zu unterscheiden.
- Eine Münze wird als 1881-O Morgan Dollar beschrieben, es handelt sich aber um einen 1881-S Morgan Dollar, und das Münzzeichen wurde auf dem Etikett falsch angegeben.
- Eine Münze ist als MS 68 eingestuft, hätte aber eigentlich als 58 AU bewertet werden müssen; ein Irrtum in Bezug auf die Klasse, der für Sammler offensichtlich wäre.
- NGC-Registrierung: Die NGC-Garantie erstreckt sich nicht auf den Status einer Münze im NGC-Register, einschließlich der Berechtigung zur Aufnahme ins Register oder der vergebenen Punkte. Änderungen im NGC-Register können ohne gesonderte Benachrichtigung vorgenommen werden und NGC garantiert weder, dass eine Münze immer für die Aufnahme ins NGC-Register in Frage kommt, noch garantiert NGC die Vergabe einer bestimmten Anzahl an Punkten.
- Kenntnis von Fehlern: Wird der Inhaber einer Münze durch NGC darüber unterrichtet, dass die Münze nicht echt ist oder überbewertet wurde, dass das NGC-Schild einen Schreibfehler aufweist oder dass ein Autogramm auf einer Kennzeichnung als „handsigniert“ für unecht befunden wurde, ist es die Pflicht dieses Inhabers, die Münze sofort zurückzusenden. Sendet der Inhaber die Münze nicht unmittelbar nach einer derartigen Mitteilung zurück, (a) gilt diese Garantie nicht länger für diese Münze, (b) kann der Inhaber einem etwaigen Käufer gegenüber wegen Betrugs in die Haftung genommen oder anderweitig auf dem Rechtswege zur Verantwortung gezogen werden, sofern der Inhaber die Münze verkauft, mit ihr handelt oder in sonstiger Weise das Eigentum an ihr überträgt und (c) behält sich der Garantiegeberalle Rechte vor, zur Verfügung stehende Rechtsmittel gegen den ursprünglichen Käufer und den Einreicher der Münze in Anspruch zu nehmen. Inhaber und potenzielle Käufer NGC-zertifizierter Münzen werden ausdrücklich dazu ermutigt, die NGC-Zertifizierungsnummer der Münze im Abschnitt „Überprüfung der NGC-Zertifizierung“ der NGC-Webseite einzugeben, um auf Mitteilungen über eventuelle Fehler zu prüfen.
MIT AUSNAHME DER AUSDRÜCKLICH IN DIESER GARANTIE FESTGELEGTEN GARANTIEN UND VORAUSGESETZT, DASS ZWINGENDE GESETZLICHE GARANTIEN FÜR ALLE LOKALEN ANSPRUCHSBEGEHEN AN EIN VERBUNDENES UNTERNEHMEN VON NGC GELTENDEM LOKALEM RECHT UNTERLIEGEN, LEHNEN NGC UND IHRE VERBUNDENEN UNTERNEHMEN ALLE AUSDRÜCKLICHEN ODER KONKLUDENTEN GARANTIEN IN BEZUG AUF NGC, SEINE VERBUNDENEN UNTERNEHMEN UND/ODER DIENSTLEISTUNGEN AB, EINSCHLIESSLICH, ABER NICHT BESCHRÄNKT AUF DIE GARANTIEN DER MARKTÜBLICHKEIT UND EIGNUNG FÜR EINEN BESTIMMTEN ZWECK. IN BEZUG AUF DIE VORLIEGENDE GARANTIE HAFTEN NGC ODER SEINE VERBUNDENEN UNTERNEHMEN ODER DEREN JEWEILIGE MITARBEITER, FÜHRUNGSKRÄFTE, GESCHÄFTSFÜHRER ODER VERTRETER DEM KUNDEN ODER ANDEREN PARTEIEN GEGENÜBER IN KEINEM FALL FÜR INDIREKTE, ZUFÄLLIGE, BESONDERE, FOLGE- ODER SONSTIGE SCHÄDEN, SELBST WENN SIE ÜBER DIE MÖGLICHKEIT SOLCHER SCHÄDEN IN KENNTNIS GESETZT WURDEN. VORBEHALTLICH ANDERS LAUTENDER AUSDRÜCKLICHER BESTIMMUNGEN IN DIESER GARANTIE IST DIE GESAMTHAFTUNG VON NGC, SEINEN VERBUNDENEN UNTERNEHMEN UND DEREN JEWEILIGEN MITARBEITERN, FÜHRUNGSKRÄFTEN, GESCHÄFTSFÜHRERN ODER VERTRETERN GEGENÜBER DEM KUNDEN ODER DRITTEN, FÜR DEN DER KUNDE MÖGLICHERWEISE HANDELT, AUS JEGLICHEM GRUND, ALLEN HANDLUNGEN, UNTERLASSUNGEN ODER ANDEREN UMSTÄNDEN AUF DENJENIGEN BETRAG BESCHRÄNKT, DER VOM INHABER FÜR DIE BESTELLTEN DIENSTLEISTUNGEN GEZAHLT WURDEN ODER ZU ZAHLEN SIND.
ANWENDBARES RECHT UND GERICHTSSTAND
ANSPRUCHSBERECHTIGTE IM RAHMEN DIESER GARANTIE VERZICHTEN HIERMIT AUF IHR RECHT AUF EIN SCHWURGERICHTSVERFAHREN.
Teilnichtigkeit
Sollten Teile dieser Garantie von einem zuständigen Gericht für unwirksam oder nicht durchsetzbar erklärt werden, berührt das die Wirksamkeit der übrigen Garantiebestimmungen nicht. In diesem Fall sollen die unwirksamen oder nicht durchsetzbaren Bestimmungen durch wirksame und durchsetzbare ersetzt werden, die dem ursprünglichen Parteiwillen am nächsten kommen.
Ausschließlicher Gerichtsstand für Streitigkeiten und anwendbares Recht
Im Falle von Streitigkeiten, die sich aus oder im Zusammenhang mit dieser Garantie ergeben, erklärt sich der Inhaber wie folgt mit dem ausschließlichen Gerichtsstand einverstanden:
Wohnsitz des Inhabers | AUSSCHLIESSLICHER Gerichtsstand |
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China Festland (mit Ausnahme von Hongkong, Macau und Taiwan, China) | Zuständiges Gericht der Volksrepublik China am Sitz von NGC Shanghai |
Hongkong, China | Zuständiges Gericht in Hongkong am Sitz von NGC Hong Kong |
Deutschland | Zuständiges deutsches Gericht am Sitz der NGC GmbH ODER Staatsgericht in Sarasota, Florida ODER US-Bezirksgericht für den mittleren Bezirk Floridas |
Großbritannien | Zuständiges britisches Gericht am Sitz von CCG UK |
ALLE ANDEREN LÄNDER | Staatsgericht in Sarasota, Florida oder das US-Bezirksgericht für den mittleren Bezirk Floridas |
Ansprüche, die im Rahmen dieser Garantie von in der Volksrepublik China ansässigen Personen geltend gemacht werden, unterliegen dem Recht der Volksrepublik China und werden in Übereinstimmung mit dem Recht der Volksrepublik China ausgelegt, das für Rechtsgeschäfte gilt, die vollständig innerhalb der Volksrepublik China zwischen in der Volksrepublik China ansässigen Personen stattfinden.
Alle anderen Ansprüche aus dieser Garantie unterliegen dem materiellen Recht des US-Bundesstaates Florida unter Ausschluss etwaiger Kollisionsnormen.
Sprachversionen
Sollte sich zwischen der englischen und der in eine andere Sprache übersetzten Version dieser Garantie eine Diskrepanz ergeben, so soll ausschließlich die englische Version gelten.
* Ansprüche von Personen mit Wohnsitz in Deutschland gegenüber der NGC International GmbH („NGC GmbH“) richten sich zunächst nach dem deutschen gesetzlichen Gewährleistungsrecht („deutsche Garantie“) innerhalb der gesetzlich vorgesehenen Gewährleistungsfrist. Nach Ablauf der gesetzlichen Gewährleistungsfrist ist NGC der Garantiegeber im Rahmen dieser Garantie für Personen mit Wohnsitz in Deutschland; allerdings unter der Voraussetzung, dass die Forderungen eines Münzbesitzers gegenüber NGC im Rahmen dieser Garantie um den Wert aller zuvor im Rahmen der deutschen Garantie gewährten Rechte verringert wird.
Stand: 25 September 2019.